Wie lange ist die Garantie- bzw. Gewährleistungszeit?

Gewährleistung und Garantie werden in der Praxis gerne verwechselt. Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung. Ein Garantieanspruch besteht immer nur dann, wenn eine (stets freiwillige) Garantieerklärung abgegeben wurde. Mit anderen Worten: Ohne entsprechende Garantieerklärung gibt es auch keine Garantie, die Gewährleistung dagegen gibt es automatisch auf Grund gesetzlicher Vorgabe.

Auch bei uns gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Bei dieser haftet der Übergeber grundsätzlich für Mängel, welche die Sache/Produkt bereits zum Zeitpunkt der Übergabe aufweist. Das gilt auch dann, wenn sich dieser Mangel erst später zeigt. Allerdings muss die Ursache dieses Mangels auf einen Defekt zum Zeitpunkt der Übergabe zurückgeführt werden können.